Als erstes Bundesland verankert Schleswig-Holstein mit der Änderung der Landesverfassung den Schutz von Klima und Artenvielfalt in der Verfassung.
Schleswig-Holstein schreibt Geschichte: Als erstes Bundesland verankern wir den Schutz von Klima und Artenvielfalt in der Verfassung. Damit wird klar, der Erhalt unserer Lebensgrundlagen ist kein „Nice-to-have“, sondern ein einklagbares Recht und Grundlage für alles politische Handeln.
Wir übernehmen Verantwortung für unsere Zukunft, für unsere Kinder und für unseren Planeten.
Ohne saubere Luft, fruchtbare Böden und intakte Ökosysteme gibt es keine sichere Ernährung, keine stabile Wirtschaft, keine lebenswerte Gesellschaft. Jeder Tag, an dem wir bei Klima- und Artenschutz zögern, macht das Handeln teurer, schwieriger und irgendwann unmöglich.