Der Bund muss seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleg*innen,
die Schlei ist ein besonderes Gewässer und sie hat für Schleswig-Holstein sowohl aus ökologischer wie aus touristischer Sicht eine herausragende Bedeutung. Mit der Qualität der Schlei steht es bekanntlich allerdings nicht zum Besten. Das wissen wir nicht erst seit dem Bericht aus der vergangenen Wahlperiode, doch zeigt dieser Bericht sehr deutlich den Handlungsbedarf auf.
Dort ist auch die Problematik um die ehemaligen Teerpappenfabrik geschildert, um die es heute geht. Dort ist nachzulesen: Der Boden und das Grundwasser sind kontaminiert mit Teer- und Mineralölen, Phenolen und Cyaniden. Das belastete Grundwasser infiltriert teilweise in die Schlei.
Die Untersuchungen, die das belegen, sind in den Jahren 1990 bis 2016 durchgeführt worden. Spätestens seit 2016 ist also das Ausmaß der Misere bekannt. Man kann auch vor Ort das reale Problem sehen. Wenn man mit einem Stock im Bodenschlamm der Schlei stochert, blubbern schillernde Ölschlieren hoch.
Seit 2018 ist nach umfänglichen Recherchen durch die Stadt Schleswig auch klar, welche Sanierungsvariante konkret geeignet ist. Am dringenden Sanierungsbedarf besteht also kein Zweifel. Dennoch geht es dort nicht voran. Und das liegt im Wesentlichen daran, dass die involvierten Akteure sich nicht einigen können, wer die Rechnung am Ende zu bezahlen hat, die bei 30 Millionen Euro und höher geschätzt wird.
Liebe Kolleg*innen,
nach allgemeiner Rechtslage muss der/die Eigentümer*in eines Grundstücks im Fall einer erforderlichen Altlastensanierung für deren Kosten aufkommen. Das Land ist zwar nicht Flächeneigentümer am Wikingeck, hat aber bereits einen erheblichen Teil der Vorkosten für die Untersuchung und Planung übernommen. Das Land ist auch bereit, sich an den Sanierungskosten zu beteiligen. Und das ist auch richtig so.
Auch der Kreis Schleswig-Flensburg geht mit in die finanzielle Verantwortung, obwohl er dazu rechtlich nicht verpflichtet wäre. Denn die betroffenen Flächen befinden sich teils im Eigentum der Stadt Schleswig und zu 60 Prozent im Eigentum des Bundes.
Deswegen gab es verschiedene Gespräche mit dem Bund, es gab Rechtsgutachten und schließlich hatte die alte Bundesregierung im Oktober 2020 eine Beteiligung von zwei Dritteln an den Sanierungskosten öffentlich zugesagt.
Vor diesem Hintergrund ist es mehr als befremdlich, dass beim Bund neuerdings nur noch von einer Größenordnung von 12 Prozent die Rede ist. Das ist bei weitem weniger als der Anteil, den der Bund als Eigentümer der betroffenen Flächen zu zahlen verpflichtet wäre.
Eigentlich wäre zu erwarten, dass der Bund angesichts der Problematik und der Finanzlage in Stadt, Kreis und Land bereit wäre, über den Pflichtanteil ein wenig hinauszugehen. Es wäre ein trauriges Schauspiel, wenn es trotz dringendem Handlungsbedarf und konkreten, intensiv vor Ort ausdiskutierten Sanierungsplänen einen langwierigen Rechtsstreit in der Sache gäbe. Das darf nicht passieren. Auch im Interesse der Anlieger*innen vor Ort, die endlich wissen müssen, was mit ihren Grundstücken geschehen wird.
Ich danke der Innenministerin und dem Umweltminister, die den Bund in einem gemeinsamen Brief vor Weihnachten an den Bundesverkehrsminister eindringlich aufgefordert haben, seiner gesetzlichen Verpflichtung als Grundeigentümer nachzukommen.
Dazu sollten auch wir ein starkes Signal an den Bund aus diesem Hause richten. Darum hoffe ich auf breite Unterstützung für unseren Antrag.
Vielen Dank!