Zur heute geplanten Abstimmung im Bundestag zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes:
Mit der Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes wird heute auf Bundesebene die Einführung einer Weideprämie um ein weiteres Jahr verschoben. Das halte ich für falsch und die Gründe für diesen Aufschub kann ich nicht nachvollziehen.
In Schleswig-Holstein haben wir uns für die Einführung dieser Prämie als Ökoregelung eingesetzt. Wir haben nach einer Anhörung im Umwelt- und Agrarausschuss dazu einen Beschluss im Landtag gefasst. Die Weidehaltung trägt zum Erhalt des Grünlandes und damit zur biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft bei. Sie dient zudem dem Klimaschutz! Außerdem ist die Weidehaltung tiergerecht und liefert hochwertige und von Verbraucher*innen geschätzte Lebensmittel. Die Förderung der Weidehaltung entspricht dem Grundsatz „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ und ist somit zukunftsweisend. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Aufschub nicht eine Verschiebung auf den Sankt-Nimmerleinstag bedeutet.