Aus dem Oktober-Plenum im schleswig-holsteinischen Landtag zu dem TOP 25 – "Wolfsbestandsmangement vorbereiten".
Wölfe sind sehr anpassungsfähige Säugetiere und sie kommen in den unterschiedlichsten Regionen der Welt vor. Unter natürlichen Bedingungen ist ein Wolfsrudel ein Familienverband. Die meisten Jungwölfe wandern im Alter von ein bis zwei Jahren ab, um sich ein eigenes Territorium zu suchen und selbst ein Rudel zu gründen.
Wölfe sind hochmobile Tiere, gerade die abwandernden Jungtiere können auf der Suche nach einem eigenen Territorium weite Strecken zurücklegen, manchmal sogar über 1000 km in nur wenigen Wochen.
Der Wolf hat keine natürlichen Feinde und war ursprünglich auf der gesamten nördlichen Halbkugel verbreitet. In den 1850er Jahren wurde er in Deutschland ausgerottet. Es ist ein Erfolg des Naturschutzes, dass nach rund 150 Jahren nun wieder einige hundert Tiere in Deutschland leben, ein Bruchteil davon in Schleswig-Holstein. Wir haben aktuell zwei Territorien: ein Territorium mit einem Rudel im Bereich Segeberg. Und ein weiteres Territorium im Bereich Sachsenwald mit einem weiteren Wolfsrudel – insgesamt sind es knapp 20 Tiere.
Jetzt soll die Landesregierung aufgefordert werden, ein wirksames Bestandsmanagement samt schadensunabhängiger Bejagung vorzubereiten. Doch wo stehen wir aktuell? In der EU ist im September diesen Jahres mehrheitlich entschieden worden, einen Antrag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in die nächste Sitzung der Berner Konvention zu unterstützen. Auch Deutschland hat dem zugestimmt. Ziel des Antrags der Kommission ist eine Umlistung des Wolfs von streng geschützt in geschützt.
Wird dieser Antrag von der Berner Konvention angenommen, kann die EU unter Umständen in einem weiteren Schritt den Wolf von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie umstufen. Erst diese Änderung in den Anhängen würde die rechtliche Basis des Wolfsmanagements dann verändern. Die Streichung des Wolfs erfordert hier zudem Einstimmigkeit.
Auch nach einer möglichen Einstufung im Anhang V der Richtlinie bleibt der Wolf eine geschützte Art, bei der der günstige Erhaltungszustand gesichert sein muss.
Der günstige Erhaltungszustand ist in Deutschland gegenwärtig nicht erreicht. Der Wolf wird also dauerhaft ein Teil der Natur in Europa und auch in Schleswig-Holstein sein. Dies stellt aber die Weidetierhaltung auch weiterhin vor die Herausforderung, insbesondere Schafe dauerhaft durch Herdenschutzmaßnahmen schützen zu müssen. Das muss hier ja auch gesagt werden:
Wölfe reißen Schafe und das ist ein Problem.
Aber hier in Schleswig-Holstein gibt es ein seit Jahren etabliertes Wolfsmanagement. Wir müssen auch weiterhin Wege finden, um die Konflikte zwischen dem Wolf und den Nutztieren zu minimieren. Wir setzen auf guten Herdenschutz und auch auf Ausgleichszahlungen, die bei Rissen gewährt werden. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir in Schleswig-Holstein mit unseren aktuellen rechtlichen Grundlagen und dem umfassenden Wolfsmanagement auf einem vertretbaren Weg sind – zudem können Problemwölfe ja auch entnommen werden.
Ich finde es nicht in Ordnung, dass hier Erwartungen der Nutztierhalter*innen geweckt werden.
Anstatt von einem wirksamen Bestandsmanagement und schadensunabhängiger Bejagung zu reden, sollten wir uns der Realität der rechtlichen Grundlagen widmen.
Anstatt hier also über Scheinlösungen zu diskutieren, sollten wir weiter daran arbeiten, Konflikte anders zu lösen als mit dem Gewehr. Diesen Herausforderungen sollten wir uns widmen, anstatt hier allen Beteiligten mit den vorliegenden Forderungen eine vermeintlich leichte Lösung vorzugaukeln, die es so nicht gibt und die so nicht funktioniert.
Klar ist und sehr einfach gesagt: Herdenschutzzäune schützen Schafe, der Abschuss hilft nur in Ausnahmefällen!