Zu der heutigen (11.12.2024) Befassung mit dem Landeswassergesetz im Umwelt- und Agrarausschuss:
Der vorliegende Entwurf des Landeswassergesetzes spiegelt die Herausforderungen wider, die zunehmende Dürreperioden und Starkregenereignisse uns stellen. Er enthält nicht weniger als einen Paradigmenwechsel in der Art und Weise, wie wir mit der kostbaren Ressource Wasser umgehen. Er enthält zahlreiche konkrete Ansätze für Klimaschutz und Klimaanpassung und ist damit ein wichtiger Baustein für unseren Umgang mit Wasser und Klima in den nächsten Jahrzehnten.
Statt Regenwasser in großem Stil in den Kanalisationen zu sammeln, müssen wir wieder mehr versickern lassen und so unsere Grundwasservorräte auffüllen. Und auch im ländlichen Raum müssen wir den Wasserrückhalt fördern, um Dürren besser vorzubeugen. Die Wiedervernässung von Mooren, das Anlegen von Flussauen und Retentionsflächen helfen enorm dabei, Wasser in der Landschaft zu halten und fördern ganz nebenbei noch die Artenvielfalt.
Die Erhöhung der Wasserabgabe um wenige Cent pro Kubikmeter ist dabei begründet und verhältnismäßig. Seit 11 Jahren wurde die Abgabe nicht mehr erhöht, trotz zum Teil hoher Inflationsraten. Die jetzt vorgesehene Erhöhung bedeutet für eine vierköpfige Familie Mehrkosten von rund fünf Euro im Jahr. Angesichts der allgemeinen Preis- und Kostensteigerungen ist eine Anpassung notwendig, damit die Trinkwasserversorgung auch weiterhin mit den zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert werden kann.
Die Landesregierung erhält hier auch keinen „Freifahrtschein“ für zukünftige Erhöhungen, sondern kann diese nur innerhalb sehr enger Grenzen vornehmen, nämlich im Rahmen der allgemeinen Inflation und auch nur dann, wenn diese seit der letzten Erhöhung mehr als 10 Prozent beträgt. Dass die Opposition sich bei einem sechzigseitigen Gesetzentwurf an diesem Punkt aufhängt, zeigt, dass hier ein inhaltlich starkes Gesetz vorliegt.