Aus dem November-Plenum im schleswig-holsteinischen Landtag zu dem TOP 12 – "Änderung des Landeswassergesetztes".
In diesen Tagen treffen sich in Baku einmal mehr Vertreter*innen aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und anderen Bereichen zur Klimakonferenz. Dass dies nun schon das 29. Treffen dieser Art ist, zeigt, dass Klimaerwärmung und Klimaschutz nach wie vor die größten Herausforderungen sind und bleiben.
Die immer besser werdende Datenlage und Modellierung zeigen aber auch, dass wir uns selbst bei ambitionierteren Anstrengungen im Klimaschutz auf immer mehr Folgen der Erderhitzung einstellen müssen. Sommer werden heißer und trockener, die Gefahr von Dürren steigt ebenso wie die von Starkregenereignissen wie im Ahrtal oder zuletzt in der Region um Valencia. Winter werden milder und nasser und was wir heute noch als Jahrhundertsturmflut bezeichnen, tritt bald deutlich häufiger auf.
Der vorliegende Entwurf des Landeswassergesetzes spiegelt diese Herausforderungen wider. Er enthält nicht weniger als einen Paradigmenwechsel in der Art und Weise, wie wir mit der kostbaren Ressource Wasser umgehen. Er enthält zahlreiche konkrete Ansätze für Klimaschutz und Klimaanpassung und ist damit ein wichtiger Baustein für unseren Umgang mit Wasser und Klima in den nächsten Jahrzehnten.
Was müssen wir tun?
Um besser gegen extreme Wetterlagen gewappnet zu sein, müssen zum Beispiel Städte mehr wie Schwämme funktionieren. Statt Regenwasser dort in großem Stil in den Kanalisationen zu sammeln, müssen wir wieder mehr versickern lassen und so unsere Grundwasservorräte auffüllen. Flächenentsiegelung, Rückhaltebecken oder die Trennung von Abwasser- und Regenwassersystemen entlasten die Kanalisationen bei Starkregen und senken so das Überflutungsrisiko.
Aber nicht nur in Städten, auch in der Landschaft und im ganzen Land müssen wir den Wasserrückhalt fördern, um Dürren besser vorzubeugen. In den vergangenen Jahren gab es bereits immer wieder längere Trockenperioden, langfristig könnten auch in Schleswig-Holstein niedrige Grundwasserstände zum Problem werden. Die Wiedervernässung von Mooren, das Anlegen von Flussauen und Retentionsflächen helfen enorm dabei, Wasser in der Landschaft zu halten und fördern ganz nebenbei noch die Artenvielfalt.
Dabei erfüllen diese Lebensräume viele ökologische Funktionen, sie speichern Wasser und dienen auch als vorsorgender Hochwasserschutz. Dieser steht im Gesetzentwurf im öffentlichen Interesse und genießt so Vorrang vor anderen möglichen Flächennutzungen.
Welche dieser Lösungen für welche Regionen am besten geeignet sind, entscheiden die Akteur*innen vor Ort.
Kommunale Hochwasserschutzkonzepte bieten die Gelegenheit, sich frühzeitig mit kommenden Herausforderungen zu befassen und passende Antworten zu entwickeln. Der Gesetzentwurf sieht hier Anreize für Kommunen und Wasser- und Bodenverbände vor, solche Konzepte zu entwickeln.
In Schleswig-Holstein beschäftigt uns Wasser aber nicht nur im Binnenland, sondern auch vor unseren Deichen. Sturmfluten wie die im letzten Oktober an der Ostseeküste werden uns künftig häufiger treffen. Auch hierfür enthält der Gesetzentwurf wichtige Ansätze und Lösungen. So sieht er vor, Küstenschutzmaßnahmen künftig in das überragende öffentliche Interesse zu stellen und stellt somit den Schutz unserer Küsten in den Mittelpunkt.
Neben dem Umgang mit zu viel oder zu wenig Wasser bleibt als Herausforderung aber auch weiterhin die Wasserqualität. Mikroplastik, Chemikalien wie zum Beispiel PFAS, aber auch hohe Stickstoff- und Phosphoreinträge belasten Fließgewässer, Meere und zum Teil auch das Grundwasser. Gewässerrandstreifen sind wichtig dafür, dass Wasser in der Fläche verbleibt und auch ungewollte Stoffe nicht oder weniger in Flüsse und damit schlussendlich auch in unsere Seen und Meere gelangen.
Mit diesem Gesetzentwurf sind wir also auf einem guten Weg nach vorn. Er gibt uns als Land, den Kommunen, den Wasser- und Bodenverbänden das Handwerkszeug, die vor uns liegenden Herausforderungen anzugehen und unseren Umgang mit Wasser neu zu denken.
Im Umweltausschuss werden wir uns nun gemeinsam mit allen Beteiligten weiter mit dem Entwurf befassen.