Zur Entscheidung der Bundesregierung über die ersatzlose Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung:
Ich bedaure diesen Schritt der Bundesregierung, die entgegen wissenschaftlicher Empfehlung getroffen wurde. Die bestehende Verordnung hatte Schwachstellen und hätte nachgebessert und weiterentwickelt werden müssen. Ihre ersatzlose Streichung ist ein herber Rückschlag für den Gewässerschutz - und Gewässerschutz ist Trinkwasserschutz.
Hier wird die berechtigte Forderung nach Abbau von Bürokratie benutzt, um den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen anzugreifen. Wie ohne einzelbetriebliche Bilanzierung eine verursachergerechte Handhabung der Düngeverordnung in den roten Gebieten erfolgen kann, ist mir schleierhaft. Zudem steht in Frage, ob dieser Schritt nicht die EU-Kommission erneut auf den Plan ruft, weil EU-Vorgaben zum Gewässerschutz nicht ausreichend umgesetzt werden.